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Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Stand der Erklärung: 29.07.2025 Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.material-e.de Diese Webseite ist mit den Vorgaben WCAG zum größten Teil vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Nicht alle Grafikfunktionen sind bezeichnet. Einige Grafikschalter haben weder eine sichtbare noch eine unsichtbare Bezeichnung. Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen können sich an den von Screenreadern übermittelten Informationen daher nicht orientieren.
  • Nicht alle Grafiklinks sind für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen eindeutig bezeichnet.
  • Nicht alle Bilder und Buttons haben beschreibende Namen oder einen passenden beschreibenden Alt-Text. Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen könnten Schwierigkeiten haben Bilder inhaltlich zu verstehen.
  • Die Verwendung von Alt-Texten bei einigen Bildern ist nicht korrekt. Zum Einen sind viele Bilder hinsichtlich des darauf befindlichen Inhalts nicht klar genug beschrieben, zum Anderen sind rein dekorative Bilder nicht ausreichend als nur dekorativ gekennzeichnet.
  • Listen enthalten nicht nur <li> Elemente oder Elemente zur Scriptunterstützung. Dies kann dazu führen, daß Screenreader diese Inhalte nicht korrekt ansagen bzw. interpretieren können. Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen wird so die Zugänglichkeit erschwert, da sie Screenreaderfunktionen zum Auswählen und Überspringen von Listen und Listenelementen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.
  • Nicht alle Links haben einen wahrnehmbaren Text, an einigen Stellen werden Bilder oder Icons als Schaltflächen für Links verwendet. In einigen Fällen haben diese Links dann keinen wahrnehmbaren Text oder passende alternativ-beschreibende Beschriftungen.
  • Die Hierarchie der eingesetzten HTML Überschriften-Elemente ist mancherorts nicht logisch. Eine korrekte Unterteilung der Webseite mit den Strukturelementen H1 bis H6 ist nicht durchgängig gegeben. Menschen könnten Schwierigkeiten damit haben sich im Kontext weiterer Inhalte zurechtzufinden.
  • Kontrastverhältnisse sind noch an manchen Stellen nicht ausreichend - das betrifft das Kontrastverhältnis zwischen Text- & Hintergrundfarbe und verschiedenen Labels. Insbesondere fehlsichtigen Personen wird dadurch das Erkennen der Texte und somit der Informationsabruf erschwert.
  • Statusmeldungen oder Angaben zum erwarteten Format bei einzugebenden Daten in Formularen sind nicht durchgängig so gestaltet, daß Screenreader Hilfe beim Ausfüllen der Daten geben können.
  • Der zentrale Seitentitel, der Screenreadern und anderen unterstützenden Technologien den Inhalt verständlich macht, beschreibt in einigen Fällen nur unzureichend den auf der Seite vorzufindenen Inhalt.
  • Die Zeichenhöhe entspricht nicht durchgängig den ergonomischen Vorgaben, was die Lesbarkeit erschwert.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29. Juli 2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen: Landeskirchenamt@evlka.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten bei Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: