Kindeswohl: Teamvertrag und Selbstverpflichtung
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Produktinformationen "Kindeswohl: Teamvertrag und Selbstverpflichtung"
Teamvertrag und Selbstverpflichtung für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Die Landesjugendkammer hat Verhaltensregeln zur Verhinderung von Gewalt an Kindern und Jugendlichen sowie eine Selbstverpflichtungserklärung für Ehrenamtliche (Grundlage 72 a SGB VIII Kindeswohlgefährdung) beschlossen. Beides findet sich in diesem A4-Bogen. Dazu: Ein Teamvertrag.